01-14-2018, 09:05 PM
Demokratieabbau in der Zürcher Volksschule
Bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die Kontrolle der Volksschule auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene direktdemokratisch und subsidiär gewährleistet durch die Wahl der Lehrerinnen und Lehrer, der Schul- und der Bezirksschulpflege und durch die Lehrerkapitel und die Synode. Das hatte seinen Sinn, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Lehrerinnen und Lehrer in den Gemeinden genau wussten, was vor Ort für ihre Kinder gefordert war. In diesem austarierten Netz der Verantwortlichkeiten war der Erziehungsrat mit dem Erziehungsdirektor die oberste Instanz. Die Erziehung war Sache der Kantone.
Seit dreissig Jahren wird dieser direktdemokratische Konsens zur Kontrolle der Volksschule aber stetig abgebaut. Die Entscheidungsmacht wurde besonders seit Buschor an die Bildungsdirektion, d. h. an die Verwaltung, die Pädagogische Hochschule und an demokratisch nicht legitimierte und teilweise auch verdeckt agierende zentralistische (EDK) und internationale (wirtschaftsorientierte) Gremien (OECD) und ihre Pressuregroups (wie z. B. Stiftungen und IT-Konzerne) abgegeben. HarmoS und der Lehrplan 21 zementieren diese Machtstrukturen.
1. Die Volksschule ist eine Errungenschaft der demokratischen Bewegungen des frühen 19. Jahrhunderts. Demokratie war und ist nur mit geschulten, mündigen Bürgerinnen und Bürgern realisierbar.
2. Wegen dieser hervorragenden Rolle der Volksschule in unserer Gesellschaft und weil die steuerzahlenden Bürger ihren berechtigten Anteil in der Bildungspolitik mitgestalten wollten, gab es neben der politischen Gemeinde auch die Schulgemeinde mit Schulpräsident und Schulpflege, die von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger getragen wurde. Die Volksschule war primär Sache der Schulgemeinden: die Bürgerinnen und Bürger wählten nicht nur die Schulpflege, sondern auch die Lehrer, welche durch die ebenfalls vom Volk gewählten Bezirksschulpfleger und die Erziehungsdirektion subsidiär beaufsichtigt wurden.
3. Lehrer war demgemäss ein verantwortungsfordernder Beruf wie andere auch, den man am Lehrerseminar innerhalb nützlicher Frist und trotzdem gründlich erlernte. Die Ausbildung war wissenschaftlich und pädagogisch orientiert. Gründliches Fachwissen und überzeugende Erziehungskunst waren gefordert.
4. In den 1980er- und 1990er-Jahren wurden die Lehrerseminare und das Sekundarlehrerstudium an der Universität durch die Pädagogische Hochschule ersetzt und dadurch die Lehrerausbildung „professionalisiert“, d. h. auch entwissenschaftlicht und ideologisiert (gesellschaftskritisch, ökologistisch, genderistisch u. ä.) und zugleich immer abgehobener vom direkten Bezug zur Gemeinde, zu den Steuerzahlern und zu den Eltern.
5. Seit die Pädagogischen Hochschulen die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte übernommen haben und seit die Schulgemeinden vielerorts in die Einheitsgemeinden eingegliedert worden sind, verlieren die örtlich verankerten, bürgernahen Schulpflegen immer mehr an Kompetenzen an die kantonale Verwaltung. Die Gemeindeschulpflegen wurden halbiert, die Bezirksschulpflegen überhaupt abgeschafft und als Rekursinstanz durch den Bezirksrat ersetzt. Ein grosser Teil der Führungs- und Kontrollaufgaben der ehemaligen Schulpflegen übernehmen nun die Schulleiter. Die früheren Schulbesuche der Schulpflege sind praktisch den lohnwirksamen Mitarbeiterbeurteilungen und der Evaluation der Schulen durch die Bildungsdirektion oder durch private externe „Fachstellen“ gewichen. Der Schulpfleger ist heute v. a. noch ausführendes Organ der kantonalen Verwaltung auf der Stufe Gemeinde. Dafür können nun Alibi-Elternräte bei Schulanlässen mithelfen, bei wirklich wichtigen pädagogischen Fragen dürfen haben sie nichts mehr zu sagen.
6. Eine Schule, welche die Kinder zu mündigen Staatsbürgern erziehen soll, muss von umfassend gebildeten und selbstbewussten Lehrerinnen und Lehrern verantwortet werden. Früher hat der Lehrerkonvent unter der Leitung des Hausvorstandes vieles unbürokratisch und ehrenamtlich verwaltet. Mit der Einführung von Schulleitungen wurden Firmenstrukturen mit klaren Hierarchien in den Schulen etabliert. Heute ist der Schulleiter für die ganze Organisation der Schule zuständig, der einzelne Lehrer ist Angestellter und nur noch für sein Tätigkeitsfeld im Rahmen des pädagogischen Teams Rechenschaft schuldig (Dienst nach Vorschrift). Berufsauftrag mit Jahresstundenzahl, Mitarbeiterbeurteilung, Evaluationen sind eklatante Beispiele für die Abstufung der Lehrer zu ausführenden Organen der gerade vorherrschenden Bildungspolitik.
7. Anfangs der 90er Jahre wurden alle kantonalen Standesorganisationen der Lehrerschaft in den zentralistisch geführten Gewerkschaftsdachverband der Lehrer/innen Schweiz LCH gezwungen. Damit gibt es nur noch eine Organisation, die für alle Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz spricht, die immer mit allen massgeblichen Politikern zugunsten der international gesteuerten Reformen laviert, jegliche Opposition aus Lehrerkreisen im Keime erstickt und damit die besten und unabhängigsten Lehrer-Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen bricht. Es spricht nur noch der eine Lehrer Schweiz: Beat Zemp.
8. Durch den HarmoS werden die Kinder zu früh in die Staatsschule gezwungen. Diese frühe Einschulung hat Auswirkungen auf die ganze Schulkarriere, besonders auf die allzu frühe Berufswahl und Lehrstelle. Viele überforderte Kinder und Lehrabbrüche bei jungen Menschen zeugen davon. Ebenso wird durch den Lehrplan 21 der Kindergarten in den ersten Zyklus der Volksschule integriert, obwohl das Volk vor 5 Jahren mit einer sehr klaren Mehrheit (71%) die Basisstufe nicht einführen und den beliebten Kindergarten beibehalten wollte.
9. Kumulationspunkt dieser antidemokratischen Entwicklung ist die Kompetenzorientierung im Lehrplan 21, welche den Lehrer zum Coach degradiert und damit die Persönlichkeit durch die Maschine ersetzt (Digitalisierung statt Beziehung, Freiheit und Verantwortung). Ein solcher Coach bildet nicht mehr Menschen aus, allenfalls Untertanen.
Soweit wollen wir es nicht kommen lassen. Holen wir die Volksschule für unsere Kinder wieder auf einen demokratischen Boden zurück: Ja zur Mitbestimmungsinitiative: Lehrplan vors Volk!
Bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die Kontrolle der Volksschule auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene direktdemokratisch und subsidiär gewährleistet durch die Wahl der Lehrerinnen und Lehrer, der Schul- und der Bezirksschulpflege und durch die Lehrerkapitel und die Synode. Das hatte seinen Sinn, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Lehrerinnen und Lehrer in den Gemeinden genau wussten, was vor Ort für ihre Kinder gefordert war. In diesem austarierten Netz der Verantwortlichkeiten war der Erziehungsrat mit dem Erziehungsdirektor die oberste Instanz. Die Erziehung war Sache der Kantone.
Seit dreissig Jahren wird dieser direktdemokratische Konsens zur Kontrolle der Volksschule aber stetig abgebaut. Die Entscheidungsmacht wurde besonders seit Buschor an die Bildungsdirektion, d. h. an die Verwaltung, die Pädagogische Hochschule und an demokratisch nicht legitimierte und teilweise auch verdeckt agierende zentralistische (EDK) und internationale (wirtschaftsorientierte) Gremien (OECD) und ihre Pressuregroups (wie z. B. Stiftungen und IT-Konzerne) abgegeben. HarmoS und der Lehrplan 21 zementieren diese Machtstrukturen.
1. Die Volksschule ist eine Errungenschaft der demokratischen Bewegungen des frühen 19. Jahrhunderts. Demokratie war und ist nur mit geschulten, mündigen Bürgerinnen und Bürgern realisierbar.
2. Wegen dieser hervorragenden Rolle der Volksschule in unserer Gesellschaft und weil die steuerzahlenden Bürger ihren berechtigten Anteil in der Bildungspolitik mitgestalten wollten, gab es neben der politischen Gemeinde auch die Schulgemeinde mit Schulpräsident und Schulpflege, die von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger getragen wurde. Die Volksschule war primär Sache der Schulgemeinden: die Bürgerinnen und Bürger wählten nicht nur die Schulpflege, sondern auch die Lehrer, welche durch die ebenfalls vom Volk gewählten Bezirksschulpfleger und die Erziehungsdirektion subsidiär beaufsichtigt wurden.
3. Lehrer war demgemäss ein verantwortungsfordernder Beruf wie andere auch, den man am Lehrerseminar innerhalb nützlicher Frist und trotzdem gründlich erlernte. Die Ausbildung war wissenschaftlich und pädagogisch orientiert. Gründliches Fachwissen und überzeugende Erziehungskunst waren gefordert.
4. In den 1980er- und 1990er-Jahren wurden die Lehrerseminare und das Sekundarlehrerstudium an der Universität durch die Pädagogische Hochschule ersetzt und dadurch die Lehrerausbildung „professionalisiert“, d. h. auch entwissenschaftlicht und ideologisiert (gesellschaftskritisch, ökologistisch, genderistisch u. ä.) und zugleich immer abgehobener vom direkten Bezug zur Gemeinde, zu den Steuerzahlern und zu den Eltern.
5. Seit die Pädagogischen Hochschulen die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte übernommen haben und seit die Schulgemeinden vielerorts in die Einheitsgemeinden eingegliedert worden sind, verlieren die örtlich verankerten, bürgernahen Schulpflegen immer mehr an Kompetenzen an die kantonale Verwaltung. Die Gemeindeschulpflegen wurden halbiert, die Bezirksschulpflegen überhaupt abgeschafft und als Rekursinstanz durch den Bezirksrat ersetzt. Ein grosser Teil der Führungs- und Kontrollaufgaben der ehemaligen Schulpflegen übernehmen nun die Schulleiter. Die früheren Schulbesuche der Schulpflege sind praktisch den lohnwirksamen Mitarbeiterbeurteilungen und der Evaluation der Schulen durch die Bildungsdirektion oder durch private externe „Fachstellen“ gewichen. Der Schulpfleger ist heute v. a. noch ausführendes Organ der kantonalen Verwaltung auf der Stufe Gemeinde. Dafür können nun Alibi-Elternräte bei Schulanlässen mithelfen, bei wirklich wichtigen pädagogischen Fragen dürfen haben sie nichts mehr zu sagen.
6. Eine Schule, welche die Kinder zu mündigen Staatsbürgern erziehen soll, muss von umfassend gebildeten und selbstbewussten Lehrerinnen und Lehrern verantwortet werden. Früher hat der Lehrerkonvent unter der Leitung des Hausvorstandes vieles unbürokratisch und ehrenamtlich verwaltet. Mit der Einführung von Schulleitungen wurden Firmenstrukturen mit klaren Hierarchien in den Schulen etabliert. Heute ist der Schulleiter für die ganze Organisation der Schule zuständig, der einzelne Lehrer ist Angestellter und nur noch für sein Tätigkeitsfeld im Rahmen des pädagogischen Teams Rechenschaft schuldig (Dienst nach Vorschrift). Berufsauftrag mit Jahresstundenzahl, Mitarbeiterbeurteilung, Evaluationen sind eklatante Beispiele für die Abstufung der Lehrer zu ausführenden Organen der gerade vorherrschenden Bildungspolitik.
7. Anfangs der 90er Jahre wurden alle kantonalen Standesorganisationen der Lehrerschaft in den zentralistisch geführten Gewerkschaftsdachverband der Lehrer/innen Schweiz LCH gezwungen. Damit gibt es nur noch eine Organisation, die für alle Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz spricht, die immer mit allen massgeblichen Politikern zugunsten der international gesteuerten Reformen laviert, jegliche Opposition aus Lehrerkreisen im Keime erstickt und damit die besten und unabhängigsten Lehrer-Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen bricht. Es spricht nur noch der eine Lehrer Schweiz: Beat Zemp.
8. Durch den HarmoS werden die Kinder zu früh in die Staatsschule gezwungen. Diese frühe Einschulung hat Auswirkungen auf die ganze Schulkarriere, besonders auf die allzu frühe Berufswahl und Lehrstelle. Viele überforderte Kinder und Lehrabbrüche bei jungen Menschen zeugen davon. Ebenso wird durch den Lehrplan 21 der Kindergarten in den ersten Zyklus der Volksschule integriert, obwohl das Volk vor 5 Jahren mit einer sehr klaren Mehrheit (71%) die Basisstufe nicht einführen und den beliebten Kindergarten beibehalten wollte.
9. Kumulationspunkt dieser antidemokratischen Entwicklung ist die Kompetenzorientierung im Lehrplan 21, welche den Lehrer zum Coach degradiert und damit die Persönlichkeit durch die Maschine ersetzt (Digitalisierung statt Beziehung, Freiheit und Verantwortung). Ein solcher Coach bildet nicht mehr Menschen aus, allenfalls Untertanen.
Soweit wollen wir es nicht kommen lassen. Holen wir die Volksschule für unsere Kinder wieder auf einen demokratischen Boden zurück: Ja zur Mitbestimmungsinitiative: Lehrplan vors Volk!