02-18-2018, 12:38 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-20-2018, 06:04 PM von Schulpfleger.
Bearbeitungsgrund: Ergänzungen
)
Zur Erinnerung !
ANTWORT DES LCH ZUR KONSULTATION LEHRPLAN 21 DER D-EDK 2013
Der LCH vertritt mit seinen 33 Mitgliedsorganisationen (MO LCH) ca. 50'000 Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen.
(Auswahl)
DER VERFASSUNGSAUFTRAG WIRD NUR TEILWEISE ERFÜLLT
Der Lehrplan 21 ist zusammen mit den nationalen Bildungsstandards und dem Sprachenkonzept die Antwort der Kantone auf den seit 2006 bestehenden Verfassungsauftrag zur Schulharmonisierung. Dieser Auftrag wird trotz der Behauptung der Kantone, der Lehrplan sei ein Harmonisierungsprojekt und keine Reform, mit dem Lehrplan nur teilweise erfüllt.
DER LEHRPLAN IST TEIL EINES PARADIGMENWECHSELS UND DAMIT EIN REFORMBAUSTEIN
Die Politik behauptet, der Lehrplan 21 sei „keine Schulreform“ und „kein Paradigmenwechsel“. Genau das ist er aber: Er ist Teil eines Programms zur grundlegenden Umgestaltung der Steuerung im Bildungswesen.
Für den Wirtschaftsverband economiesuisse gilt: „Vergleichbarkeit ist Grundvor aus setzung für ein Bildungsmonitoring und die Möglichkeit, dass Schule n von den Besten lernen können.“
Und Urs Moser, Testhersteller an der Uni Zürich meint: „ Mit dem Lehrplan 21 werden Kompetenzen in Stufen zerlegt, von einfach bis schwierig sortiert sowie mit Beschreibungen von möglichst konkreten Leistungsanforderungen und Aufgabenbeispielen illustriert. (...) Ein solches Instrument bildet letztlich die Grundlage für die Überprüfung der nationalen Bildungsziele à la Pisa. (. ..) Sofern sich Förderkonzepte und Leistungsorientierung in Zukunft tatsächlich einer Wirkungskontrolle stellen wollen, führt kein Weg an der Kompetenzorientierung vorbei.“ Dieser Paradigmenwechsel wird die Schule , den Unterricht und den Lehrberuf massiv verändern. Die Schulen verlieren wesentliche Kompetenzen zur Definition ihrer Qualität an externe Expertensysteme.
Die „Methodenfreiheit“ der Lehrpersonen wird stark relativiert. Denn die Kompetenz - und Handlungsorientierung sowie die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse (u.a. J. Hattie) erfordern bestimmte Anforderungen an die Unterrichtsgestaltung und eine anspruchsvollere Beurteilung (vgl. Kap. Unterricht) .
• „Wenn mit der Kompetenzorientierung vor allem gemeint ist, eine genauere Messbarkeit des „Bildungserfolgs“ zu suggerieren oder die Vergleichbarkeit aller Outputs zu erhöhen, dann wird der Begriff aus pädagogischer Sicht unakzeptabel.“
• „Ausserdem schreibt der Lehrplan zu detailliert vor, was die Lehrpersonen erreichen müssen. Natürlich lässt sich die Schule so besser steuern. Die Qualität von Unterricht wird so aber nicht per se besser.“
Erwähnt werden muss zudem, dass der vorliegende Lehrplan nicht alle Aufgaben der Schule beschreibt und somit nicht als Schulauftrag verstanden werden kann.
Auch wenn der LCH später (2014) schreibt "wesentliche Anliegen" seinen berücksichtigt worden, kann da nicht die OECD-Kompetenzorientierung nach Weinert und die in diesem Zusammenhang ("selbstgesteuertes Lernen") stark relativierte Methodenfreiheit oder der Bildungsabbau durch Zurückdrängung des Wissenserwerb gemeint sein. An den "Grundlagen für den Lehrplan 21" hat sich gar nichts geändert, auch wenn der Lehrplan dünner geworden ist.
Links zu den Originaldokumente „Antwort des LCH zur Konsultation Lehrplan 21 der D-EDK 2013“ und die „Grundlagen für den Lehrplan 21“ der D-EDK von 2010:
https://www.lch.ch/fileadmin/files/documents/Medienmitteilungen/131121_LP21_Konsultationsantwort_LCH.pdf
https://www.lehrplan.ch/sites/default/files/Grundlagenbericht.pdf
ANTWORT DES LCH ZUR KONSULTATION LEHRPLAN 21 DER D-EDK 2013
Der LCH vertritt mit seinen 33 Mitgliedsorganisationen (MO LCH) ca. 50'000 Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen.
(Auswahl)
DER VERFASSUNGSAUFTRAG WIRD NUR TEILWEISE ERFÜLLT
Der Lehrplan 21 ist zusammen mit den nationalen Bildungsstandards und dem Sprachenkonzept die Antwort der Kantone auf den seit 2006 bestehenden Verfassungsauftrag zur Schulharmonisierung. Dieser Auftrag wird trotz der Behauptung der Kantone, der Lehrplan sei ein Harmonisierungsprojekt und keine Reform, mit dem Lehrplan nur teilweise erfüllt.
DER LEHRPLAN IST TEIL EINES PARADIGMENWECHSELS UND DAMIT EIN REFORMBAUSTEIN
Die Politik behauptet, der Lehrplan 21 sei „keine Schulreform“ und „kein Paradigmenwechsel“. Genau das ist er aber: Er ist Teil eines Programms zur grundlegenden Umgestaltung der Steuerung im Bildungswesen.
Für den Wirtschaftsverband economiesuisse gilt: „Vergleichbarkeit ist Grundvor aus setzung für ein Bildungsmonitoring und die Möglichkeit, dass Schule n von den Besten lernen können.“
Und Urs Moser, Testhersteller an der Uni Zürich meint: „ Mit dem Lehrplan 21 werden Kompetenzen in Stufen zerlegt, von einfach bis schwierig sortiert sowie mit Beschreibungen von möglichst konkreten Leistungsanforderungen und Aufgabenbeispielen illustriert. (...) Ein solches Instrument bildet letztlich die Grundlage für die Überprüfung der nationalen Bildungsziele à la Pisa. (. ..) Sofern sich Förderkonzepte und Leistungsorientierung in Zukunft tatsächlich einer Wirkungskontrolle stellen wollen, führt kein Weg an der Kompetenzorientierung vorbei.“ Dieser Paradigmenwechsel wird die Schule , den Unterricht und den Lehrberuf massiv verändern. Die Schulen verlieren wesentliche Kompetenzen zur Definition ihrer Qualität an externe Expertensysteme.
Die „Methodenfreiheit“ der Lehrpersonen wird stark relativiert. Denn die Kompetenz - und Handlungsorientierung sowie die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse (u.a. J. Hattie) erfordern bestimmte Anforderungen an die Unterrichtsgestaltung und eine anspruchsvollere Beurteilung (vgl. Kap. Unterricht) .
• „Wenn mit der Kompetenzorientierung vor allem gemeint ist, eine genauere Messbarkeit des „Bildungserfolgs“ zu suggerieren oder die Vergleichbarkeit aller Outputs zu erhöhen, dann wird der Begriff aus pädagogischer Sicht unakzeptabel.“
• „Ausserdem schreibt der Lehrplan zu detailliert vor, was die Lehrpersonen erreichen müssen. Natürlich lässt sich die Schule so besser steuern. Die Qualität von Unterricht wird so aber nicht per se besser.“
Erwähnt werden muss zudem, dass der vorliegende Lehrplan nicht alle Aufgaben der Schule beschreibt und somit nicht als Schulauftrag verstanden werden kann.
Auch wenn der LCH später (2014) schreibt "wesentliche Anliegen" seinen berücksichtigt worden, kann da nicht die OECD-Kompetenzorientierung nach Weinert und die in diesem Zusammenhang ("selbstgesteuertes Lernen") stark relativierte Methodenfreiheit oder der Bildungsabbau durch Zurückdrängung des Wissenserwerb gemeint sein. An den "Grundlagen für den Lehrplan 21" hat sich gar nichts geändert, auch wenn der Lehrplan dünner geworden ist.
Links zu den Originaldokumente „Antwort des LCH zur Konsultation Lehrplan 21 der D-EDK 2013“ und die „Grundlagen für den Lehrplan 21“ der D-EDK von 2010:
https://www.lch.ch/fileadmin/files/documents/Medienmitteilungen/131121_LP21_Konsultationsantwort_LCH.pdf
https://www.lehrplan.ch/sites/default/files/Grundlagenbericht.pdf